Mitglied werden

Werden auch Sie Mitglied des Kultur-Haus Zach e.V. und unterstützen Sie bereits mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,00 € pro Jahr das Kulturzentrum im Herzen der Hückeswagener Altstadt.

Füllen Sie die Beitrittserklärung aus und werden Sie Mitglied. Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie die Zukunft des Kultur-Haus Zach, geben den Vereinen eine zentrale Versammlungs- und Veranstaltungsstätte und fördern dabei die Vielseitigkeit des kulturellen Lebens in unserer Stadt.

 

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Auszug aus der Satzung:


Präambel

Im Frühjahr 2009 hat sich eine Initiative Hückeswagener Bürger mit dem Ziel gebildet, den kulturtreibenden Vereinen der Stadt, insbesondere

Mitgliedsvereine des Stadtkulturverbandes Hückeswagen mit dem „Kultur-Haus Zach“ eine dauerhafte Proben-, Versammlungs- und Veranstaltungsstätte

zu schaffen und damit zugleich ein Stück Leben in die obere Altstadt zurück

zu bringen und dort dauerhaft zu erhalten.

Der Verein will durch bürgerschaftliches Engagement das „Kultur-Haus Zach“ in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung

als Zentrum des kulturellen Geschehens und der kulturellen Kommunikation, der

musikalischen Bildung sowie als Ort gesellschaftlichen Lebens entwickeln und betreiben.


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Kultur-Haus Zach e.V.“. Er ist in das Vereinsregister

eingetragen und hat damit Rechtsfähigkeit erlangt. ….


§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

(2) Der amtierende Bürgermeister ist geborenes Mitglied.

(3) Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme in den Verein. Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tode des Mitglieds,

b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand. Der Austritt kann nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen;

c) durch Ausschluss.

(5) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Zwecke und das

Ansehen des Vereins verstoßen hat.

(6) Ein Mitglied ist ausgeschlossen, wenn es seinen Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung

bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres nicht entrichtet hat.

(7) Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

(1) Der Verein gibt sich eine Beitragsordnung. Darüber und über die Höhe der

jährlichen Mindestbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

(2) Der Jahresbeitrag ist jährlich bis zum 1. April für das laufende Jahr kostenfrei auf

das Vereinskonto abrufen zu lassen.

(3) Bei Neueintritt ist der Beitrag spätestens zwei Monate nach dem Eintritt zu entrichten. Während des Kalenderjahres eintretende Mitglieder haben den vollen

Jahresmindestbeitrag zu entrichten.

(4) Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Jahresbeitrag durch den Vorstand

auf Antrag befristet oder auf Dauer ermäßigt oder erlassen werden.


 Kontakt

Kultur-Haus Zach e.V.
Islandstraße 5-7
42499 Hückeswagen
Tel. 0176 923 64 399

E-Mail:
info@kultur-haus-zach.de